Rentenbeginn & Rentenhöhe · §§ 35–42 SGB VI
Part of gTools ↗Ermittelt den frühestmöglichen und regulären Rentenbeginn aller Altersrenten gemäß §§ 35–42 SGB VI sowie § 236 ff. SGB VI (RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz).
Der Rechner ermittelt Rentenbeginn für Altersrenten nach SGB VI. Nicht dargestellt werden Erwerbsminderungsrenten, Witwen-/Witwerrenten oder Waisenrenten.
Alle Berechnungen sind Näherungswerte auf Basis der jeweils angegebenen Rechtsgrundlagen. Individuelle Faktoren bleiben unberücksichtigt. Kein Ersatz für individuelle Steuer- oder Rechtsberatung · Alle Angaben ohne Gewähr