Anwendbar bei Wohnungseigentum oder Ein-/Zweifamilienhäusern, wenn vom Gutachterausschuss Vergleichsfaktoren (Immobilienrichtwerte) vorliegen.
Vorrangig bei Mietwohn-, gemischt genutzten und Geschäftsgrundstücken. Voraussetzung: tatsächliche oder ortsübliche Miete.
Auffangverfahren wenn weder Vergleichs- noch Ertragswertverfahren möglich.
Ergebnis der Kaufpreisaufteilung
Grund & Boden
Gebäude
Grund & Boden——
Gebäude——
Kaufpreis gesamt100 %—
Berechnungsweg anzeigen
Alle Berechnungen sind Näherungswerte auf Basis der BMF-Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung (Stand März 2026) und der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV). Es handelt sich um eine qualifizierte Schätzung, die sachverständig begründet widerlegbar ist. Individuelle Faktoren bleiben unberücksichtigt. Kein Ersatz für individuelle Steuer- oder Rechtsberatung · Alle Angaben ohne Gewähr