Aktivrente vs. Minijob

§ 3 Nr. 21 EStG · Was lohnt sich wann?

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Die zwei Modelle im Überblick
Minijob
Bis 603 € — alles netto
  • Brutto = Netto, keine Abzüge (AN)
  • Steuerfrei, keine KV/PV/RV/ALV
  • Harte Grenze: max. 603 €/Monat
Aktivrente · § 3 Nr. 21 EStG
Bis 2.000 € steuerfrei — ab 2026
  • Steuerfreibetrag 2.000 €/Monat
  • KV + PV bleiben fällig (~10 % Abzug)
  • Kein RV-, kein ALV-Beitrag (AN)

Was bedeutet das konkret?

Bis 603 € gewinnt immer der Minijob — keine Abzüge, Brutto = Netto. Bei der Aktivrente fallen dagegen KV und PV auf den vollen Bruttolohn an, selbst wenn die Lohnsteuer dank § 3 Nr. 21 auf null fällt.

⚠ Achtung — Netto-Lücke

Ab 604 € ist kein Minijob mehr möglich. Aber erst ab etwa 674 € Brutto erreicht die Aktivrente dasselbe Netto wie ein Minijob bei 603 €. Dazwischen arbeitet man mehr, verdient brutto mehr — hat aber netto weniger. Dieser Bereich sollte vermieden werden.

Ab ~674 € zieht die Aktivrente davon und wird mit steigendem Brutto immer vorteilhafter. Bis 2.000 € bleibt der gesamte Lohn steuerfrei.

Wann lohnt sich was?
Minijob wählen, wenn …
  • der gewünschte Verdienst ≤ 603 € liegt
  • maximales Netto bei wenig Stunden wichtig ist
Aktivrente wählen, wenn …
  • der Verdienst deutlich über 674 € liegen soll
  • ein höheres Gesamteinkommen gewünscht ist
Netto-Verlauf im Vergleich

Wie viel Netto bleibt bei welchem Bruttolohn? Ausschnitt 0–1.500 € zur besseren Sichtbarkeit der Netto-Lücke. Berechnung mit ø KV-Zusatzbeitrag 2,9 % und Steuerklasse I.

Minijob (Netto = Brutto bis 603 €)
Aktivrente § 3 Nr. 21 EStG
Brutto = Netto (Referenz)

Alle Berechnungen sind Näherungswerte auf Basis der jeweils angegebenen Rechtsgrundlagen. Individuelle Faktoren bleiben unberücksichtigt. Kein Ersatz für individuelle Steuer- oder Rechtsberatung · Alle Angaben ohne Gewähr